Die Hausratversicherung ist eine Versicherung, die den gesamten Hausrat einer Privatperson gegen verschiedene Gefahren absichert. Sie gehört zu den Sachversicherungen und bietet Schutz vor finanziellen Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel.
Versicherungsumfang
Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden am gesamten beweglichen Eigentum innerhalb der versicherten Wohnung oder des Hauses. Dazu zählen unter anderem:
- Möbel, Teppiche und Gardinen
- Elektronische Geräte (z. B. Fernseher, Computer, Haushaltsgeräte)
- Kleidung und Schmuck
- Lebensmittel und Vorräte
- Sport- und Freizeitgegenstände
Nicht zum versicherten Hausrat zählen beispielsweise fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände, da diese meist durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind.
Versicherte Gefahren
Die Hausratversicherung schützt in der Regel gegen folgende Risiken:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, austretendes Wasser aus Leitungen oder angeschlossenen Einrichtungen)
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
- Weitere Elementargefahren (optional, z. B. Überschwemmung, Erdbeben)
Versicherungssumme und Kosten
Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Neuwert des Hausrats entsprechen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Prämienhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Wohnfläche
- Regionale Risikofaktoren
- Gewählte Zusatzleistungen
- Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen oder Sicherheitsschlösser
Zusatzleistungen und Erweiterungen
Viele Versicherer bieten zusätzliche Bausteine an, mit denen der Versicherungsschutz erweitert werden kann. Beispiele hierfür sind:
- Glasversicherung: Schutz bei Bruch von Fenstern, Türen oder Mobiliarverglasung
- Fahrraddiebstahlversicherung: Versicherungsschutz auch außerhalb der Wohnung
- Elementarschadenversicherung: Schutz vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben
Schadensregulierung
Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden. Eine Schadensmeldung sollte folgende Informationen enthalten:
- Zeitpunkt und Ursache des Schadens
- Liste der beschädigten oder entwendeten Gegenstände
- Nachweise wie Kaufbelege oder Fotos
Die Entschädigung erfolgt in der Regel zum Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.
Kündigung und Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit einer Hausratversicherung beträgt meist ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn:
- Ein Schadensfall eingetreten ist
- Der Versicherer die Prämie erhöht, ohne den Leistungsumfang zu erweitern
- Der Versicherungsnehmer die versicherte Wohnung aufgibt
Fazit
Die Hausratversicherung bietet einen wichtigen finanziellen Schutz vor den Folgen von Schäden am eigenen Besitz. Eine sorgfältige Wahl der Versicherungssumme und der Zusatzleistungen ist entscheidend, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen
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