Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung für Fahrzeughalter, die Schutz vor bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug bietet. Sie ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und deckt insbesondere Schäden ab, die nicht durch selbstverschuldete Unfälle entstehen.

Versicherungsumfang

Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz bei folgenden Schäden:

  • Diebstahl: Absicherung gegen den Verlust des Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugteile durch Diebstahl.
  • Brand und Explosion: Versicherungsschutz bei Feuer- oder Explosionsschäden.
  • Glasbruch: Kostenübernahme für beschädigte oder zerstörte Fahrzeugverglasung, z. B. Windschutzscheiben.
  • Wildunfälle: Schäden durch Kollision mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine); einige Tarife erweitern den Schutz auf weitere Tiere.
  • Naturereignisse: Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen oder Lawinen.
  • Kurzschlussschäden an der Elektrik: Schäden durch Überspannung oder elektrische Defekte.
  • Marderbiss: Erstattung der Kosten für Schäden durch Marder, je nach Tarif mit Folgeschäden.

Unterschiede zur Vollkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden durch äußere Einflüsse, nicht jedoch solche, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen. In solchen Fällen ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.

MerkmalTeilkaskoversicherungVollkaskoversicherung
Diebstahl
Brand & Explosion
Glasbruch
Wildschäden
Naturereignisse
Vandalismus
Selbstverschuldete Unfälle
Unfälle mit Fahrerflucht

Kosten und Einflussfaktoren

Die Beiträge zur Teilkaskoversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Typklasse: Versicherungseinstufung des Fahrzeugs nach Schadensstatistiken.
  • Regionalklasse: Schadenshäufigkeit in der Zulassungsregion.
  • Selbstbeteiligung: Höhere Selbstbeteiligung senkt die Beiträge.
  • Alter und Fahrzeugalter: Neuere Fahrzeuge haben oft höhere Beiträge.
  • Garagenunterbringung: Fahrzeuge in Garagen werden häufig günstiger eingestuft.

Schadensfall und Abwicklung

  1. Schaden melden: Schnellstmögliche Meldung an den Versicherer mit genauer Schadensbeschreibung.
  2. Dokumentation: Fotos, Unfallprotokolle oder polizeiliche Meldungen einreichen.
  3. Prüfung durch den Versicherer: Entscheidung über Kostenübernahme.
  4. Reparatur oder Auszahlung: Entweder direkte Reparaturkostenübernahme oder finanzielle Entschädigung.

Kündigung und Wechsel

Die Teilkaskoversicherung kann in der Regel jährlich mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsablauf gekündigt werden. Sonderkündigungsrechte bestehen bei:

  • Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung.
  • Schadensfall mit unzufriedenstellender Regulierung.
  • Fahrzeugwechsel.

Fazit

Die Teilkaskoversicherung bietet einen wichtigen Schutz vor unverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug, insbesondere durch Diebstahl, Naturgewalten oder Wildunfälle. Sie stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht dar, insbesondere für neuere Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit höherem Wert.

Weiterführende Informationen

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